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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

LADEN SIE UNSERE VERKAUFSBEDINGUNGEN HERUNTER
  • Die verkauften Güter und/oder Reparaturen sind nur bar zahlbar in Sint-Niklaas in unserem Laden oder Werk- statt, oder durch Überweisung auf unser Bankkonto. Jegliche Kassierungskosten werden in Rechnung gebracht.

  • Sämtliche Angebote gelten unverbindlich.

  • Lieferfriste sind nur als Information gemeint, und eine Verspätung bei der Lieferung kann nie zu irgendeinem Zins oder Schadenersatz führen.

  • Sämtliche Lieferungen werden ab Lager abgeholt und angenommen. Die Lieferungen reisen demzufolge auf das Risiko und die Gefahr des Adressaten. Jeglicher Schaden an Dritten ist ausgeschlossen.

  • Die Waren und Geräte unterliegen einer Garantie gegen jegliche Fabrikationsfehler. Die Garantiefrist beläuft sich auf 1 Jahr ab dem Verkauf in neuem Zustand. Jeder Teil, der als defekt anerkennt wird, wird ersetzt, aber unsere Verantwortlichkeit beschränkt sich auf den Ersatz des defekten Teils, und keine sonstigen Zurückzahlungen, Schadenersätze oder Zinsen können aus irgendwelchem Grund von uns gefordert werden.

  • Um als gültig angenommen zu werden, sind etwaige Beschwerden innerhalb von acht Tagen nach dem Versanddatum zu erheben.

  • Jegliche Abweichung von den vorliegenden Bedingungen ist nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich festgelegt worden ist.

  • Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag werden all noch ausstehenden Beträge sofort fällig, ungeachtet der gestatteten Zahlungsbedingungen. Beim Überschreiten des Fälligkeitstages ist der Kunde dazu verpflichtet, einen Verzugszins von 12% pro Jahr zu zahlen, mit Anfang am Fälligkeitstag der Rechnungen, und dies von Rechts wegen und ohne Mahnung. Falls die Rechnungen am Fälligkeitstag nicht bezahlt worden sind, wird ausserdem der Rechnungsbetrag um 15% erhöht, mit einer Mindesterhöhung von € 25,-, zusätzlich zu den oben erwähnten Zinsen, auch hier von Rechts wegen und ohne Mahnung.

  • Die fakturierten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Zahlung der Rechnung. Im Nichtzahlungsfall am Fälligkeitstag wird der Verkauf von Rechts wegen für nichtig erklärt mittels eines nach diesem Artikel verweisenden Einschreibebriefs. In diesem Fall, sind wir ermächtigt die Waren ohne eine einzige Form zurückzunehmen. Der restliche Verkaufswert, der festgelegt wird je nach dem ustand, in dem die zurückgenommene Ware sich befindet, wird an dem Kunden mitgeteilt. Mangels Protest von dem Kunden mittels eines Einschreibens innerhalb 8 Tagen wird erwartet dass der Kunde diese Evaluation akzeptiert.
    Als Entschädigung für den durch uns erlittenen Schaden schuldet der Kunde uns für den verlorenen Wert einen Betrag, der dem Unterschied zwischen Rechnungswert und obenerwähnten restlichen Verkaufswert entspricht. Dieser Betrag ist zahlbar nach Ablauf der obengenannten Frist von 8 Tagen und wird vom Liefertag ab mit einem Verzugszins von 12% pro Jahr belastet.

  • Bei Streitigkeiten infolge der vorliegenden Vereinbarung oder damit zusammenhangend, gilt nur die Kompetenz der Handelsgerichts in Dendermonde, des Amtsgerichts des 1. Kantons Dendermonde und des Erstinstanzlichen Gerichts in Dendermonde. Das Ausschreiben von Wechseln oder Promessen, die Annahme von Zahlungen und der frachtfreie Versand können diese Gerichtskompetenz-bedingungen nie einschränken.

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